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Dauer des Au-pair-Aufenthaltes:
Ein Au-pair-Aufenthalt dauert maximal 12 Monate.

Zeitlicher Umfang der häuslichen Mithilfe
Die häusliche Mithilfe umfasst  - inkl. Babysitting - maximal 6 Stunden pro Tag bei maximal 30 Stunden pro Woche.

Taschengeldbezahlung:
Das monatliche Taschengeld für die/den Au pair beträgt 205,- €  (ab dem 01.01.2006 260,- €). Eine von der Gastfamilie zu verantwortende geringere „Arbeitszeit“ erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes. Ein Au-pair-Verhältnis ist grundsätzlich kein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis.

Freizeit:
Gewährung von eineinhalb zusammenhängenden freien Tagen pro Woche, die mindestens einmal pro Monat auf ein Wochenende fallen. Gewährung von mindestens vier freien Abenden pro Woche. Die/der Au pair muss die Möglichkeit haben, ihre/seine Religion ausüben zu können.

Bezahlter Urlaub:
2 Tage pro Anwesenheitsmonat bezahlter Urlaub (während des Urlaubs gelten Sonntage nicht als Urlaubstage).

Gesetzliche Feiertage:
Die gesetzlichen Feiertage des Gastlandes sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen.

Taschengeldfortzahlung im Krankheitsfall:
Die Taschengeldfortzahlung erfolgt im Krankheitsfall bis zum Auslaufen des Vertrages, jedoch längstens 6 Wochen.

Inhaltlicher Umfang des Arbeitsfeldes:
Das Arbeitsfeld umfasst Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit.

Übernahme der Kosten für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung:
Die Kosten für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind von der Gastfamilie zu tragen. Die Anmeldung zu den Versicherungen ist von den Gastfamilien vorzunehmen. Wurde dies versäumt, hat die Gastfamilie alle für die/den Au pair entstehenden Kosten zu tragen. Versicherungsbeginn ist der Einreisetag. Die Gastfamilie wird von der Agentur/ Organisation verpflichtet, eine Versicherung für den/die Au pair abzuschliessen und dies mit einem Beleg innerhalb der ersten vier Wochen bei der Agentur nachzuweisen.

Kündigungsfrist:
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Die Vertragsauflösung muss schriftlich erfolgen. Die Frist beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens bei der Gastfamilie/ Au pair. Die gleichzeitige Information der vermittelnden Agentur/ Organisation ist erwünscht. In besonders schwerwiegenden Fällen ist eine fristlose Kündigung (unter Benachrichtigung der Agentur/Organisation) möglich.

Unterbringung der/des Au pair(s):
Familienanbindung muss gewährleistet werden. Die Unterbringung im eigenen beheizbaren ausreichend möblierten Zimmer (verschließbare Tür, Fenster mit Tageslicht, Mindestgröße 8 qm) im Haus, in der Wohnung oder im Wohnhaus der Familie. Die Mitbenutzung von ausreichend sanitären Einrichtungen der Gastfamilie muss gewährleistet sein.

Fahrtkostenübernahme zum Sprachkurs:
Übernahme der Fahrtkosten zum nächstgelegenen für die/den Au pair geeigneten Sprachkurs.

Förderung der Teilnahme an Veranstaltungen:
Die Gastfamilie fördert die Teilnahme der/des Au pair(s) an kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie die dazu notwendige Mobilität.

Kostenübernahme der ärztlichen Untersuchung:
Kostenübernahme der ärztlichen Untersuchung durch die Gastfamilie, sofern diese für diese von den Behörden gefordert oder von der Gastfamilie gewünscht wird.

Umgangssprache:
Die Umgangssprache in der Gastfamilie ist Deutsch.

Telefonische Erreichbarkeit der Agentur/ Organisation:
Die Gastfamilie gewährleistet, dass die/der Au pair jederzeit ihre/seine vermittelnde Agentur telefonisch erreichen kann.