Rede
Fr 19.11.2004
Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Riemann-Hanewinckel auf der Nationalen Au-pair-Konferenz am 22.11.2004 in Berlin
Es gilt das gesprochene Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich begrüße Sie ganz herzlich zur Nationalen Au-pair-Konferenz!
Mehr als 30.000 Au pairs machen sich jedes Jahr auf den Weg nach Deutschland. Sie treten eine für sie aufregende und spannende Reise ins Unbekannte an, weit weg von ihren Familien und Freunden. Diese Reise darf jedoch - und das ist unsere gemeinsame Aufgabe - auf gar keinen Fall eine Reise ins Ungewisse sein.
Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren kommen zu uns, um unsere Kultur, unsere Sprache und unsere Lebensweise kennen zu lernen. Sie unterstützen ihre Gasteltern bei der Kinderbetreuung oder im Haushalt und helfen jungen Müttern und Vätern dabei, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.
Im Gegenzug dazu haben sie die Chance, Deutschland gewissermaßen aus der Innenperspektive kennen zu lernen: sie erhalten Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld. Aber vor allem wünschen sie sich Familienanschluss.
Im Haushalt der Gastfamilien zu wohnen ist nicht nur für die Au pairs eine wertvolle Erfahrung. Es kann auch eine Bereicherung für die Angehörigen der Gastfamilie sein:
- internationale Freundschaften fördern
- Interesse für andere Länder und Kulturen wecken
- und zu mehr Toleranz gegenüber fremden Traditionen und Lebensweisen beitragen
Insofern hat ein Au-pair-Aufenthalt immer auch Aspekte der interkulturellen Jugendbildung: Er fördert die Mobilität, die Selbstständigkeit und die Weltoffenheit junger Menschen und verfolgt dadurch ein wichtiges gesellschaftliches und jugendpolitisches Anliegen.
Au pairs nehmen immer einen nachhaltigen Eindruck über Deutschland und uns Deutsche mit zurück in ihre Heimat.
Es muss daher unser aller Interesse sein, dass ein Au-pair-Aufenthalt erfolgreich verläuft:
Dazu gehört:
- Gasteltern sollten wissen, was auf sie zukommt, wenn sie ein Au pair in ihre Familie aufnehmen;
- Au pairs sollten mit halbwegs realistischen Erwartungen nach Deutschland kommen und möglichst gut vorbereitet sein, um Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit im Umgang mit Kindern auch wahrnehmen zu können;
- beide Vertragspartner - Gasteltern und Au pairs - sollten sich über ihre Rechte und ihre Pflichten im Klaren sein;
- Sie sollten sich zu helfen wissen, wenn die Dinge sich anders entwickeln als erwartet.
Das ist gerade für die jungen Menschen weit weg von zu Hause besonders wichtig! Ihre Agentur muss deshalb rund um die Uhr für sie ansprechbar sein.
Eine 24-Stunden-Hotline kann in manchen Notfällen - das mussten wir tragischerweise bereits erfahren - sogar lebensrettend sein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2003 hat der Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, für einen stärkeren Jugendschutz im Au-pair-Bereich zu sorgen. Gefordert wurden u. a. die Entwicklung von Qualitätsstandards und die Etablierung eines Gütezeichens.
Es ist dem großen Engagement der beteiligten Au-pair-Agenturen und dem Internationalen Jugendaustausch- und Besucherdienst zu verdanken, dass heute hier auf dieser Konferenz neue, umfassende und geeignete Qualitätsstandards für den Au-pair-Bereich vorgestellt werden können - und zwar nicht auf dem Weg einer neuen gesetzlichen Regelung, sondern auf freiwilliger Basis:
- mehr als 113 Au-Pair-Vermittlerinnen und Vermittler - das ist der aktuelle Stand der Dinge - arbeiten daran, sich künftig freiwillig im Rahmen der Selbstverpflichtung ein gemeinsames Gütezeichen zu geben. Dieses Gütezeichen wird im Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Damit ist ein entscheidender Prozess in Gang gesetzt worden, junge Au pairs in Zukunft wirksam vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen.
Wesentlich ist, dass mit den neuen Standards die Rechte und Pflichten der Gasteltern und der
Au pairs erstmals klar und detailliert geregelt werden. Ich will Beispiele nennen:
Es wurden Standards erarbeitet:
- für das Mindestalter der Au pairs
- die maximale Wochenarbeitszeit
- Mindestanforderungen an die Unterbringung
für bezahlten Urlaub
- die Betreuung und die Erreichbarkeit der zuständigen Agentur (Stichwort bundesweite Hotline)
- und die Taschengeldfortzahlung im Krankheitsfall
Diese Beispiele zeigen: Sie haben großes Verantwortungsbewusstsein bewiesen, um Überforderung, Isolation oder Schutzlosigkeit von jungen Menschen, die alleine in ein fremdes Land kommen, zu verhindern.
Die erarbeiteten Standards sind ein wichtiges neues Instrument, um Qualität im Au-pair-Bereich nachhaltig zu sichern und effektiv zu kontrollieren. Sie setzen ein deutliches Signal auch für die Öffentlichkeit - und für die Zukunft von "Au pair" im weitesten Sinne.
Ich freue mich sehr, dass das BMFSFJ den Prozess der Entwicklung dieser freiwilligen Qualitätsstandards moderierend begleitet hat und möchte an dieser Stelle - auch in Ihrem Namen -meiner Mitarbeiterin Frau Wurster sowie Herrn Schwalbach und Frau Schmutz vom Internationalen Jugendaustausch und Besucherdienst-IJAB ganz herzlich für ihre erfolgreiche Arbeit danken.
Gleiches gilt für die Kolleginnen und Kollegen von BMI, AA und BMWA, die an diesem heutigen Erfolg ebenfalls mitgewirkt haben.
Auch junge Menschen aus unserem Land gehen gerne nach ihrem Schulabschluss ins Ausland. Sie nutzen die Möglichkeiten von "Au pair", um ein anderes Land, seine Kultur und seine Menschen kennen zu lernen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.
Die Entwicklung von Qualitätsstandards und Gütezeichen im Au-pair-Bereich wird deshalb auch von unseren europäischen Nachbarn mit großem Interesse beobachtet. In einigen der 45 Mitgliedstaaten des Europarates wird erwogen, dem deutschen Beispiel zu folgen.
Ihr vorbildliches Engagement macht uns also zu Wegbereitern auch in anderen europäischen Ländern. Dafür möchte ich Ihnen nochmals ausdrücklich danken!
Für den weiteren Verlauf der heutigen Konferenz und für Ihre weitere Arbeit wünsche ich Ihnen viel Glück und Erfolg!






