English version
Russisch
Spanisch
Portugiesisch

Pressespiegel > RAL, 23.06.2005

PRESSEMITTEILUNG

Neues RAL-Gütezeichen Au-pair:

für mehr Sicherheit bei der Vermittlung

23. Juni 2005, Sankt Augustin. Jährlich kommen schätzungsweise 30.000 junge Menschen – in erster Linie Mädchen – als Au-pair nach Deutschland. Die Vermittlung in eine Gastfamilie erfolgt in der Regel über eine Agentur. Mit der neuen RAL-Gütesicherung Au-pair liegt nun erstmals ein strenges Regelwerk vor, das die Rechte und Pflichten von Vermittlern, Gasteltern und Au-pairs klar festlegt – zum Schutz aller Beteiligten: Au-pairs erkennen am RAL-Gütezeichen vertrauenswürdige Vermittler, Gastfamilien signalisiert das Gütezeichen, dass ihnen ein geeignetes Au-pair vermittelt wird.

Die Sprachkenntnisse erweitern sowie Land und Kultur kennen lernen, das sind die Hauptmotive junger Menschen, die sich für einen Au-pair-Aufenthalt entscheiden. In einer Gastfamilie helfen sie bei der Betreuung der Kinder sowie bei der Hausarbeit und erhalten dafür ein Taschengeld und freie Kost und Logis. In den Güte- und Prüfbestimmungen, die zur Erlangung des RAL-Gütezeichens Au-pair von den Vermittlern durchgehend erfüllt werden müssen, sind feste Qualitätsstandards für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Au-pair-Aufenthaltes festgelegt. Hierin sind zum Beispiel Freizeitansprüche, Entlohnung und Unterbringung des Au-pairs eindeutig definiert. So darf die häusliche Mithilfe maximal 30 Stunden pro Woche betragen und dem Au-pair stehen mindestens vier freie Abende pro Woche zu. Damit Au-pairs nur in geeignete Gastfamilien vermittelt werden, ist eine Eignungsüberprüfung und Vorbereitung der Gasteltern obligatorisch. Aber auch die Au-pairs werden in punkto Sprachkenntnisse, Gesundheit und Eignung überprüft. Während des gesamten Aufenthalts muss der Vermittler im Kontakt mit Au-pair und Familie stehen und auf die Einhaltung der Vorgaben achten. Neu ist vor allem die Verpflichtung zur Einrichtung einer Hotline, die vom Au-pair für Notfälle rund um die Uhr erreichbar sein muss.    

Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Agenturen und Organisationen, die Au-pairs aus dem Ausland nach Deutschland vermitteln. Nur wer die hohen Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütesicherung Au-pair vollständig und dauerhaft erfüllen, darf das RAL-Gütezeichen führen. Die Vermittler verpflichten sich zu einer kontinuierlichen Eigenüberwachung und unterliegen einer unangemeldeten Kontrolle durch neutrale Sachverständige. Verstöße gegen die Güte- und Prüfbestimmungen haben Geldstrafen oder den Entzug des Gütezeichens zur Folge.

Erarbeitet wurde die Gütesicherung unter Beteiligung der wichtigsten Fach-organisationen und gesellschaftlichen Gruppen wie z.B. IN VIA katholische Mädchenarbeit – Deutscher Verband e.V., Verein für Internationale Jugendarbeit (vij) e.V., Au-pair-Society e. V., Ring Deutscher Au-pair-Vermittler e. V. und Vertreter/-innen verschiedener Bundesministerien. Bereits Ende letzten Jahres hatten sich auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über 110 Au-pair-Vermittler auf freiwilliger Basis auf gemeinsame Standards geeinigt. Eine entsprechende Vereinbarung wurde unterzeichnet und die RAL-Gütegemeinschaft Au-pair e. V. gegründet. Für das Prüfverfahren haben sich bisher 70 Au-pair-Vermittler angemeldet.

Weitere Informationen:                                                

RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e. V.
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Tel.: 0 22 41/16 05-0
Fax: 0 22 41/16 05 11
E-Mail:RAL-Institut@RAL.de´
Internet: www.RAL.de

Pressekontakt:
SCHWIND.pr
Sandra Kipping
Siebengebirgsblick 22
53343 Wachtberg
Tel.: 0228-52885-53
Fax: 0228-52885-55
E-Mail: sk@schwind.de