Brief an Abgeordnete: Gleiche Einreisemöglichkeiten für Au-pairs wie für Studierende

Sehr geehrte Damen und Herren,

allein im vergangenen Jahr kamen ca. 7900 Au-pairs aus Drittstaaten nach Deutschland. Anders als Studierende dürfen Au-pairs aus den meisten Ländern außerhalb der EU zurzeit nicht nach Deutschland einreisen.

Die EU-Kommission sieht bei Einreisen von Drittstaatsangehörigen aktuell nicht nur eine Ausnahme für Studierende vor, sondern ggf. auch bei „Bildungszwecken – etwa Besuch einer […] einer Sprachenschule, […], Teilnahme an einem Austausch“ (vgl. „Die Ausnahmen im Detail“ https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response/travel-and-transportation-during-coronavirus-pandemic_de). Anders als Länder wie z.B. die Niederlande nutzt die Bundesregierung diese von der EU eröffnete Möglichkeit bislang nicht und verweigert Au-pairs aus den meisten Drittstaaten weiterhin die Einreise.

Das Au-pair-Programm bietet jungen Menschen die Chance, im Zusammenleben mit ihrer Gastfamilie eine neue Kultur kennenzulernen sowie ihre Allgemeinbildung und Deutschkenntnisse zu verbessern. Als eines der ältesten Austauschformate leistet es seit Jahrzehnten einen nachhaltigen Beitrag zum Frieden und zur internationalen Zusammenarbeit.

Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum ein Studienaufenthalt in Deutschland anders bewertet wird als die Teilnahme am Au-pair-Programm. Sowohl Studierende als auch Au-pairs halten sich zu Bildungszwecken in Deutschland auf und fördern den transkulturellen Austausch. Letzteres gilt auf Grund der engen Einbindung in Gastfamilien für Au-pairs in besonderem Maße. Stärker als Studierende leisten Au-pairs einen gesellschaftlichen Beitrag, da sie vielen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.

Zudem bergen Au-pairs kein höheres Infektionsrisiko als andere Personengruppen. Nach der Einreise können sie sich bei Bedarf in ihrem eigenen Zimmer bei der Gastfamilie in Quarantäne begeben.

Aus den genannten Gründen bitten wir Sie im Namen der Mitgliedsagenturen der Gütegemeinschaft Au pair e.V. dringend darum, sich dafür einzusetzen, dass Au-pairs von den Einreisebeschränkungen ausgenommen werden und sie zügig Termine für die Beantragung eines Visums erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören und stehen Ihnen gerne bei weiteren Fragen zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
 
Sevda Nagel    
Vorsitzende
Gütegemeinschaft Au pair e.V.
 
Monika Supernok
1. stellvertretende Vorsitzende
Gütegemeinschaft Au pair e.V.
 
Mareike Krebs
2. stellvertretende Vorsitzende
Gütegemeinschaft Au pair e.V.
 
Eleonore Bittner
Obfrau des Güteausschusses
Gütegemeinschaft Au pair e.V.

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