Jugendlichen aus der Ukraine wird Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert

Jugendlichen aus der Ukraine wird Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert

Anders als zunächst angenommen, ist es nicht möglich, dass junge Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland eine Au-pair-Beschäftigung aufnehmen. Diese Menschen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die einen Zweckwechsel in einen Au-pair-Status nicht erlaubt.


Lange Au-pair-Tradition
Zwischen Deutschland und dem osteuropäischen Land besteht eine lange Au-pair-Tradition. Die Ukraine gehört spätestens seit 2009 zu den Top-3-Entsendestaaten von Au-pairs. Viele Kriegsflüchtlinge konnten nun - oft mit mehreren Verwandten – bei ihren ehemaligen deutschen Gastfamilien unterkommen. Es lag nahe, den jungen Ukrainerinnen und Ukrainern weiterhin eine Au-pair-Beschäftigung anzubieten, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllten. Der Vorstand der Gütegemeinschaft Au pair fragte im März beim Auswärtigen Amt an, ob Interessenten die Möglichkeit hätten, das Au-pair-Visum ausnahmsweise in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die deutsche Botschaft in Kiew ist seit dem 24. Februar geschlossen.


Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt angestrebt
Mit Entscheidung des EU-Ministerrates, dass für die Menschen aus der Ukraine die Massenzustrom-Richtlinie aktiviert wird, veränderte sich die Situation: Die Geflüchteten erhalten seitdem eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG.
In Abstimmung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gilt nun Folgendes: „Ein Zweckwechsel in einen Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung ist nur möglich, wenn eine Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt erfolgt. Die Au-pair-Beschäftigung beinhaltet ihrer Natur nach keine Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt. Damit ist ein Wechsel von der Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG in einen Au-Pair-Status nicht möglich.“


Au-pair-Aufenthalt hätte einigen Jugendlichen aus der Ukraine geholfen
Bei allem Verständnis für die Entscheidung zugunsten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bleibt auf Seiten der RAL-zertifizierten Agenturen ein Wehrmutstropfen: Sie haben mit jungen Menschen zu tun, die sich einen Au-pair-Status gewünscht hätten. Dieser impliziert, als „Familienmitglied auf Zeit“ aufgenommen zu werden. Au-pairs bleiben in der Regel 12 Monate bei ihren Gastfamilien, bevor sie in die Heimat zurückkehren, um dort eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen oder fortzusetzen. Die Hoffnung auf ein baldiges Ende des Krieges hegen noch viele junge Menschen aus der Ukraine trotz der attraktiven Möglichkeiten am deutschen Arbeitsmarkt.

 

 

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