Derzeit sorgt eine Geldforderung des Landratsamtes Göppingen über 28.000 Euro an eine Gastfamilie für Schlagzeilen: Anja Albrecht soll für die Kosten aufkommen, die ihr ehemaliges Au-pair verursacht hat. Sie hatte für die Aufenthaltsgenehmigung 2009 eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet, auf die sich die Behörde nun bezieht. Was die Au-pair-Gastmutter nicht wusste, obwohl sie die junge Chinesin nach dem Au-pair-Jahr zum Flughafen gebracht hatte: Die damals 20-Jährige kehrte nicht in ihre Heimat zurück, sondern tauchte unter und beantragte mit einer falschen Identität Asyl. Zwischenzeitlich hat sich die Gastmutter einen Anwalt genommen. Wie der Rechtsstreit zwischen dem Kreis Göppingen und der Gastmutter ausgeht, ist noch ungewiss.
Verpflichtungserklärungen kaum mehr nötig
Mittlerweile werden im Zuge der Beschleunigung und Entbürokratisierung von Visaentscheidungen so gut wie keine Verpflichtungserklärungen mehr verlangt. Seit rund vier Jahren werden Ausländerbehörden oder Landratsämter nicht mehr in das Visaverfahren einbezogen. Nur die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Arbeitsagenturen muss noch zustimmen.
Es gibt aber Ausnahmen: In seltenen Fällen, in denen ein Au-pair schon einmal längere Zeit mit einem anderen Aufenthaltszweck in Deutschland war, laufen Au-pair-Visaanträge manchmal noch über das Bundesverwaltungsamt zur Ausländerbehörde. Diese kann dann eine Verpflichtungserklärung einfordern. Auch beim Wechsel der Gastfamilie fragen Behörden schon einmal danach.
Falls nötig sollten sich Gastfamilien nur auf die Dauer des Au-pair-Aufenthaltes verpflichten, für den Unterhalt des Au-pairs aufzukommen. Ohnehin erlischt die Erklärung mit dem Wechsel des Aufenthaltszwecks, wenn das Au-pair beispielsweise nach der Au-pair-Zeit ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Studium in Deutschland absolviert.
Wenn bereits eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet wurde, sollte die Gastfamilie auf die tatsächliche Ausreise des Au-pairs oder den Wechsel des Aufenthaltszwecks achten. Hat die Familie den Verdacht, das Au-pair ist in Deutschland untergetaucht, sollten die Behörden informiert werden. Eine Abschiebekostenversicherung ist Teil einer guten Au-pair-Versicherung. Sie übernimmt die Kosten bei einer behördlich angeordneten Abschiebung.
Betrugsfälle sind extreme Ausnahme
Der Betrugsfall des chinesischen Au-pairs ist eine extreme Ausnahme unter den jährlich rund 13.000 Au-pair-Verhältnissen in Deutschland. „Uns ist kein ähnlicher Fall bekannt und wir drücken der geschädigten Gastmutter die Daumen, dass sie nicht auf den Kosten sitzenbleibt“, erklärt Christoph Hambloch, der langjährige Vorsitzende der Gütegemeinschaft Au-pair. „Dass der unberechtigte Asylantrag von den Behörden viel zu spät erkannt worden ist, darf nicht auf dem Rücken einer Gastfamilie ausgetragen werden.“